Mit UL-Flugstunden die PPL(A) oder die Segelfluglizenz erhalten: Eine neue Regelung der EASA macht das jetzt möglich. Die nationale Umsetzung soll folgen.
Auf diese Nachricht haben viele UL-Piloten, die auch eine PPL(A) oder LAPL(A) in der Tasche haben, lange gewartet: Mit einem motorisierten, dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeug absolvierte Flugstunden sollen sich in naher Zukunft auch für den Erhalt der höherwertigen Lizenzen anrechnen lassen. Gleiches gilt für Segelflugpiloten, die auch UL-Segler fliegen. Dies hat die Europäische Flugsicherheitsagentur (EASA) beschlossen. Die Rede ist ausdrücklich nur von der Anrechnung der Flugstunden im Sinne der „Recency Requirements“; Schulungs- oder Übungsflüge, also alles was mit Fluglehrer geflogen wird, müssen weiterhin in einem EASA-zertifizierten Motor- oder Segelflugzeug absolviert werden.
Die nationale Umsetzung in Deutschland liegt jetzt in den Händen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, einem Gremium aus Vertretern der Landesluftfahrtbehörden, das vom Bundesverkehrsministerium (BMVI) moderiert wird. (mehr…)
[Quelle + Bild: aerokurrier]