Übergeordnetes Ausbildungsziel ist die sichere Handhabung des UL-Flugzeugs in jeder Betriebsphase.

Die Ausbildungsinhalte gliedern sich wie folgt:

Theorieausbildung (60 Std. à 45 Min. gemäß DULV-Ausbildungshandbuch)

  • Luftrecht (Internationale, europäische und nationale luftverkehrsrechtliche Vorschriften)
  • Meteorologie (Einbeziehen des Wettergeschehens in die Flugplanung)
  • Technik (Aerodynamik, Triebwerk, Steuerung, Instrumente)
  • Navigation (Kursberechnung, Streckenplanung, Koppelnavigation)
  • Flugfunk (Berechtigung zur Teilnahme am Flugfunkdienst, BZF I / II)
  • Menschliches Leistungsvermögen (Die eigenen physischen und psychischen Grenzen kennen!)
  • Verhalten in besonderen Fällen (Beherrschung atypischer Flugsituationen)
  • Pyrotechnik (Umgang mit dem Gesamtrettungssystem)

Ziel ist das Vermitteln des gesamten, für die Planung und Durchführung von Flügen relevanten theoretischen Wissens. Im Vordergrund steht dabei ein umfassendes Verständnis für die Zusammenhänge der Vorgänge beim Fliegen.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 30 Flugstunden à 60 Minuten, davon min. fünf Stunden im Alleinflug. Wichtiger Bestandteil ist das Koppeln von theoretischem Wissen mit den praktischen Vorgängen während des Fluges. Der Schüler soll außerdem lernen, sein eigenes Können und die Grenzen seiner eigenen Leistungsfähigkeit einzuschätzen. Die praktische Ausbildung unterteilt sich in drei Phasen:

Grundausbildung

  • Handling am Boden, Vorflugchecks, Anlassen, Rollen
  • Start, Platzrunde, Landung (Touch & Go)
  • Horizontal-, Kurven-, Steig- und Sinkflug
  • Koordinierte Verwendung der Ruder im Zusammenspiel mit der Triebwerksleistung

Streckenflugausbildung

  • Planung und Durchführung von Überlandflügen mit und ohne Lehrer
  • Berücksichtigung des Wetters
  • Beachtung der Luftraumstrukturen
  • Koppelnavigation

Sicherheitsausbildung

  • Notlandeübungen mit simuliertem Triebwerksausfall
  • Fliegen bei anspruchsvollen Wetterbedingungen (Seitenwindlandungen)
  • Erkennen und Ausleiten von überzogenen Flugzuständen